Beitragsanpassung PKV (BAP): Gründe, Rechte & Handlungsoptionen 2025

Post vom privaten Krankenversicherer mit der Ankündigung einer Beitragserhöhung – das sorgt bei vielen Versicherten für Unmut und Sorgen. Doch was steckt hinter einer Beitragsanpassung (BAP) in der PKV? Sind diese Erhöhungen willkürlich? Welche Gründe gibt es dafür und – ganz wichtig – welche Rechte und Handlungsoptionen haben Sie als Versicherter im Jahr 2025? Dieser Ratgeber klärt auf.

Was ist eine Beitragsanpassung (BAP) in der PKV?

Eine Beitragsanpassung (BAP), umgangssprachlich oft als PKV Beitragserhöhung bezeichnet, ist eine Änderung des Versicherungsbeitrags durch den privaten Krankenversicherer. Wichtig ist zu verstehen, dass diese Anpassungen nicht willkürlich erfolgen dürfen.

Sie basieren auf einem komplexen System gesetzlicher Vorgaben und versicherungsmathematischer Kalkulationen. Grundlage ist das im PKV-System verankerte Kapitaldeckungsverfahren und das Äquivalenzprinzip. Die Beiträge werden bei Vertragsbeginn so kalkuliert, dass sie über die gesamte Laufzeit die erwarteten Kosten decken sollen. Ändern sich jedoch die Berechnungsgrundlagen signifikant, kann eine Anpassung notwendig werden.

Warum steigen PKV-Beiträge? Die Hauptgründe für eine BAP

Entgegen der landläufigen Meinung sind nicht primär die Altersrückstellungen das Problem oder die Gier der Versicherer der alleinige Grund für steigende Beiträge. Die Haupttreiber für Beitragsanpassungen in der PKV sind externer Natur und betreffen das gesamte Gesundheitswesen:

  • Medizinischer Fortschritt: Neue Diagnoseverfahren, innovative Medikamente und moderne Behandlungsmethoden verbessern die medizinische Versorgung enorm, sind aber oft auch deutlich teurer als bisherige Therapien. Da die PKV diese Fortschritte in der Regel erstattet (im Gegensatz zur GKV, die oft auf die Aufnahme in den Leistungskatalog warten muss), schlagen sich diese Kosten direkt in den Ausgaben der Versicherer nieder.
  • Steigende Lebenserwartung: Die Menschen werden erfreulicherweise immer älter. Das bedeutet aber auch, dass sie länger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, was die Gesamtkosten pro Versichertem über die Lebenszeit erhöht. Die ursprüngliche Kalkulation muss an diese veränderte Sterbetafel angepasst werden.
  • Allgemeine Inflation im Gesundheitswesen: Wie in anderen Wirtschaftsbereichen steigen auch im Gesundheitssektor die Preise für Personal, Material, Energie und Mieten für Praxen und Kliniken.
  • Niedrigzinsphase (historischer Einfluss): Die über Jahrzehnte niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt haben es den Versicherern erschwert, die kalkulierte Rendite (Rechnungszins) auf die Altersrückstellungen zu erwirtschaften. Fehlende Zinserträge müssen teilweise durch höhere Beiträge ausgeglichen werden, um die langfristige Finanzierbarkeit zu sichern. Eine Änderung des Zinsumfelds kann hier zukünftig Entlastung, aber auch neue Herausforderungen bringen.
  • Veränderte Leistungsinanspruchnahme: Wenn die Versicherten eines bestimmten Tarifs oder einer Altersgruppe im Durchschnitt mehr oder teurere Leistungen in Anspruch nehmen als ursprünglich kalkuliert, kann dies ebenfalls eine Anpassung für dieses Kollektiv notwendig machen.

Es ist also ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren, das zu einer PKV Beitragserhöhung führt.

Gesetzliche Vorgaben: Wann darf die PKV Beiträge anpassen?

Eine BAP darf nicht einfach nach Belieben des Versicherers erfolgen. Sie ist an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft (§ 203 Versicherungsvertragsgesetz VVG, § 155 Versicherungsaufsichtsgesetz VAG):

  • Auslösende Faktoren: Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben eines Tarifs von den kalkulierten Ausgaben um einen bestimmten Prozentsatz (meist 10%, bei Abweichungen der Sterbetafel oft 5%) über- oder unterschreiten.
  • Überprüfung durch unabhängigen Treuhänder: Bevor eine BAP wirksam werden darf, muss ein unabhängiger, von der Finanzaufsicht BaFin bestellter mathematischer Treuhänder die Notwendigkeit und die Berechnung der Anpassung überprüfen und zustimmen. Er kontrolliert, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Keine Anpassung wegen individuellem Krankheitsverlauf: Eine Beitragserhöhung darf niemals aufgrund einer individuellen Erkrankung oder hohen Leistungsinanspruchnahme des einzelnen Versicherten erfolgen. Anpassungen gelten immer für das gesamte Kollektiv eines Tarifs oder einer Altersgruppe.

Diese Mechanismen sollen sicherstellen, dass Beitragserhöhungen sachlich begründet und nachvollziehbar sind.

Wie oft erfolgen Beitragsanpassungen?

Entgegen mancher Annahmen erfolgen BAPs nicht automatisch jedes Jahr. Ob und wann eine Anpassung für einen bestimmten Tarif notwendig wird, hängt davon ab, wann die oben genannten Schwellenwerte überschritten werden.

  • Es kann Jahre geben, in denen ein Tarif stabil bleibt.
  • In anderen Jahren kann eine Anpassung erforderlich sein, die dann aber auch deutlicher ausfallen kann, da sie die Kostenentwicklung mehrerer Jahre widerspiegelt.
  • Anpassungen finden meist zum Jahreswechsel statt, sind aber auch unterjährig möglich.

Die Häufigkeit und Höhe von BAPs können sich je nach Versicherer und Tarif stark unterscheiden.

Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung in der PKV

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, stehen Sie dem nicht schutzlos gegenüber. Sie haben wichtige gesetzlich verankerte Rechte:

1. Informationspflicht des Versicherers

Der Versicherer muss Sie rechtzeitig (in der Regel mehrere Wochen vor Wirksamwerden) schriftlich über die Beitragsanpassung informieren. In diesem Schreiben müssen auch die wesentlichen Gründe für die Erhöhung genannt werden (z.B. gestiegene Leistungsausgaben).

2. Sonderkündigungsrecht

Bei jeder Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

ABER ACHTUNG: Kündigen Sie niemals vorschnell! Eine Kündigung sollte erst erfolgen, wenn Sie eine verbindliche Zusage für einen neuen Versicherungsschutz (entweder bei einem anderen PKV-Anbieter oder ggf. bei Rückkehr in die GKV, falls möglich) haben. Ansonsten riskieren Sie, ohne Krankenversicherungsschutz dazustehen! Bedenken Sie auch, dass Sie bei einem Anbieterwechsel den Großteil Ihrer Altersrückstellungen verlieren und eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

3. Recht auf internen Tarifwechsel (§ 204 VVG) – Ihre wichtigste Option!

Dies ist Ihr stärkstes und wichtigstes Recht bei einer Beitragserhöhung: Sie können jederzeit von Ihrem Versicherer verlangen, Ihnen alternative Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz anzubieten, in die Sie unter vollständiger Anrechnung Ihrer erworbenen Rechte und Altersrückstellungen wechseln können.

  • Fordern Sie aktiv Vorschläge für günstigere Tarife bei Ihrem Versicherer an!
  • Prüfen Sie, ob ein Tarif mit z.B. höherer Selbstbeteiligung oder leicht angepassten Leistungen für Sie in Frage kommt, um den Beitrag zu senken.
  • Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen passende Alternativen aufzuzeigen.
  • Da die vollen Altersrückstellungen erhalten bleiben, ist dies fast immer die bessere Option als ein Anbieterwechsel.

Mehr Details zum internen Tarifwechsel finden Sie auch unter Wechsel innerhalb der PKV.

Handlungsoptionen bei einer PKV Beitragserhöhung: Was können Sie tun?

Wenn Sie eine Mitteilung über eine BAP erhalten, prüfen Sie folgende Optionen:

  1. Mitteilung prüfen: Ist die Begründung nachvollziehbar? Wurden die Fristen eingehalten?
  2. Tarif überprüfen: Passen die aktuellen Leistungen noch zu Ihrem Bedarf? Gibt es vielleicht Bausteine, auf die Sie inzwischen verzichten könnten?
  3. Internen Tarifwechsel (§ 204 VVG) prüfen: Fordern Sie von Ihrem Versicherer aktiv alternative Tarifvorschläge an. Vergleichen Sie Leistung und Beitrag dieser Alternativen genau.
  4. Selbstbeteiligung erhöhen: Prüfen Sie, ob die Wahl eines Tarifs mit höherer Selbstbeteiligung eine Option zur Beitragssenkung ist und ob Sie das finanzielle Risiko tragen können.
  5. Leistungsbausteine anpassen: Können optionale Zusatzbausteine (z.B. Kurtagegeld, sehr hohe Zahnleistungen) reduziert oder gekündigt werden?
  6. Anbieterwechsel als letzte Option: Nur wenn ein interner Tarifwechsel keine zufriedenstellende Lösung bietet und Sie trotz Gesundheitsprüfung und Verlust von Altersrückstellungen bei einem anderen Anbieter ein deutlich besseres Angebot erhalten, sollten Sie einen Wechsel ernsthaft in Erwägung ziehen. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aber erst nach Zusage des neuen Versicherers!
  7. Wechsel in Basis-/Standard-/Notlagentarif: Als absolute Notlösung bei finanziellen Schwierigkeiten, um versichert zu bleiben, allerdings mit erheblichen Leistungseinbußen.

Werden Sie aktiv und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten – oft lässt sich eine Lösung finden, um die Beitragsbelastung zu reduzieren.

Fazit: Beitragsanpassungen verstehen und richtig reagieren

Beitragsanpassungen (BAP) sind ein normaler Bestandteil der Privaten Krankenversicherung und hauptsächlich auf externe Kostenfaktoren im Gesundheitswesen zurückzuführen. Sie sind gesetzlich reguliert und werden von unabhängigen Treuhändern geprüft.

Als Versicherter haben Sie bei einer PKV Beitragserhöhung wichtige Rechte. Das Sonderkündigungsrecht sollte nur mit äußerster Vorsicht und bei vorhandenem neuem Schutz genutzt werden. Die mit Abstand wichtigste und meist sinnvollste Option ist das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG unter Mitnahme aller Altersrückstellungen.

Informieren Sie sich über die Gründe der Anpassung und fordern Sie proaktiv alternative Tarifvorschläge bei Ihrem Versicherer an. Ein Vergleich der ursprünglichen Tarifkosten über unseren PKV Rechner kann Ihnen zwar keine Garantie für die Zukunft geben, hilft aber bei der Auswahl eines Anbieters mit einem für Sie passenden initialen Preis-Leistungs-Verhältnis.

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