PKV für Angestellte 2025: Voraussetzungen, JAEG & Arbeitgeberzuschuss

Sind Sie Angestellte oder Angestellter und überlegen, in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln? Diese Seite ist speziell für Sie! Wir erklären detailliert die wichtigste Hürde – die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für 2025 – und erläutern, welche Voraussetzungen Angestellte für den PKV-Wechsel erfüllen müssen. Außerdem erfahren Sie alles Wichtige zum Arbeitgeberzuschuss zur PKV und welche Aspekte Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2025: Der Schlüssel zur PKV für Angestellte

Für die meisten Angestellten in Deutschland besteht eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Wechsel in die PKV für Angestellte ist nur möglich, wenn diese Versicherungspflicht endet. Dies geschieht, wenn Ihr regelmäßiges Bruttojahresgehalt eine bestimmte Grenze überschreitet: die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), oft auch Versicherungspflichtgrenze genannt.

Aktuelle JAEG 2025

Die JAEG wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt und an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Für das Jahr 2025 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze:

JAEG 2025: 73.800 € pro Jahr (entspricht 6.150 € pro Monat)

Nur wenn Ihr regelmäßiges Bruttojahresentgelt über dieser Grenze liegt, sind Sie versicherungsfrei und haben die Wahl zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV und dem Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte.

Unterschied JAEG und Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Es ist wichtig, die JAEG nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zu verwechseln:

  • JAEG (Versicherungspflichtgrenze): Entscheidet darüber, OB Sie überhaupt in die PKV wechseln dürfen. (2025: 73.800 €)
  • BBG (Beitragsbemessungsgrenze): Legt die Obergrenze fest, bis zu der Ihr Einkommen für die Berechnung der GKV- und Pflegeversicherungsbeiträge (sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung) herangezogen wird. Die BBG liegt in der Regel unterhalb der JAEG. (2025: [Platzhalter für BBG KV 2025 - bitte recherchieren!] €)

Was zählt zum relevanten Arbeitsentgelt für die JAEG?

Für die Prüfung, ob Sie die JAEG überschreiten, zählt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt. Dazu gehören:

  • Ihr vertraglich vereinbartes Bruttogehalt.
  • Regelmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn diese vertraglich garantiert sind und regelmäßig gezahlt werden.
  • Vermögenswirksame Leistungen.
  • Gehaltsbestandteile aus Überstunden, wenn diese regelmäßig und pauschal vergütet werden.
  • Sachbezüge, die zum Arbeitsentgelt zählen.

Nicht dazu zählen in der Regel unregelmäßige Einmalzahlungen (z.B. projektbezogene Boni ohne festen Anspruch), steuerfreie Zuschläge (z.B. für Nachtarbeit), oder Familienzuschläge.

Wann genau tritt die Versicherungsfreiheit ein?

Die Regelungen hierzu wurden angepasst. Aktuell gilt meist:

  1. Ihr regelmäßiges Bruttojahresentgelt muss die JAEG des laufenden Kalenderjahres überschreiten.
  2. Es muss aufgrund einer Prognose davon auszugehen sein, dass Ihr Entgelt auch die JAEG des folgenden Kalenderjahres überschreiten wird.

Sind beide Bedingungen erfüllt (z.B. durch eine dauerhafte Gehaltserhöhung zum Jahreswechsel oder bereits zu Jahresbeginn), endet die Versicherungspflicht in der GKV mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze erstmals überschritten wurde. Sie können dann zum 1. Januar des Folgejahres in die PKV wechseln (unter Einhaltung der Kündigungsfristen der GKV).

Bei einem Jobwechsel mit einem von Beginn an über der JAEG liegenden Gehalt tritt die Versicherungsfreiheit sofort ein.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnungen und Ihren Arbeitsvertrag genau. Im Zweifel kann Ihr Arbeitgeber (Personalabteilung) oder Ihre aktuelle Krankenkasse Auskunft über Ihren Versicherungsstatus geben.

Die Wahl nach Überschreiten der JAEG: Freiwillig GKV oder PKV?

Herzlichen Glückwunsch, Sie verdienen über der JAEG und sind versicherungsfrei! Nun stehen Sie vor der Wahl:

  1. Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV: Sie bleiben im System der gesetzlichen Krankenversicherung, zahlen aber den vollen Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) auf Ihr gesamtes Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Der Leistungsumfang entspricht weitgehend dem der Pflichtversicherten, kann aber durch Wahltarife leicht variieren.
  2. Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV): Sie wählen einen individuellen Tarif bei einem privaten Anbieter. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Risiko und dem gewählten Leistungsumfang. Ihr Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss (siehe unten).

Die Entscheidung ist sehr individuell. Wägen Sie die Vorteile der PKV (z.B. oft bessere Leistungen, garantierter Schutz) gegen die Nachteile (z.B. Gesundheitsprüfung, Beitragsentwicklung im Alter, keine kostenlose Familienversicherung) ab. Berücksichtigen Sie Ihre aktuelle Lebenssituation (Alter, Gesundheit, Familienstand) und Ihre Zukunftsplanung. Unser PKV Rechner hilft Ihnen, die potenziellen Kosten verschiedener Tarife zu ermitteln.

Wegweiser mit Schildern 'GKV' und 'PKV' als Symbol für die Wahlmöglichkeit
Angestellte über der JAEG haben die Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV.

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Finanzielle Entlastung für Angestellte

Ein wichtiger finanzieller Aspekt für privatversicherte Angestellte ist der Arbeitgeberzuschuss. Wenn Sie als Angestellter die Voraussetzungen für die PKV erfüllen und sich dort versichern, muss Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu Ihrem Beitrag leisten (§ 257 SGB V). Dieser Zuschuss macht die PKV für viele Angestellte finanziell attraktiv.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss 2025?

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 50% Ihres tatsächlichen PKV-Beitrags zur Krankenversicherung. Allerdings gibt es eine Obergrenze:

  • Der Zuschuss ist maximal so hoch wie der Betrag, den der Arbeitgeber für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer zahlen müsste. Dieser Maximalbetrag entspricht der Hälfte des GKV-Höchstbeitrags (berechnet auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze und des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes, hier vereinfacht mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz gerechnet).

Für das Jahr 2025 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung voraussichtlich:

Max. AG-Zuschuss KV 2025: 469,40 € pro Monat

Hinzu kommt noch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Pflegeversicherung (bzw. den gleichen Anteil wie bei GKV-Versicherten, je nach Bundesland und Kinderzahl ggf. mit Beitragszuschlag für Kinderlose).

Beispielrechnung (vereinfacht, nur KV):

  • Ihr PKV-Beitrag beträgt 700 € / Monat. Der max. AG-Zuschuss KV sei 430 €. Sie erhalten 350 € (50% von 700 €), da dies unter dem Maximum liegt. Ihre Nettobelastung: 350 €.
  • Ihr PKV-Beitrag beträgt 900 € / Monat. Der max. AG-Zuschuss KV sei 430 €. Sie erhalten 430 € (da 50% von 900 € = 450 € den Maximalbetrag übersteigen würde). Ihre Nettobelastung: 470 €.

Dieser Zuschuss reduziert Ihre monatlichen PKV Kosten als Angestellter erheblich und sollte bei einem Vergleich mit den Kosten einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft (wo Sie den vollen Beitrag bis zur BBG zahlen) unbedingt berücksichtigt werden.

Gibt es den Zuschuss auch für Familienangehörige?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Der Arbeitgeber zahlt auch einen Zuschuss für den Beitrag von Ehepartnern oder Kindern, die in der PKV mitversichert sind, wenn diese Angehörigen in der GKV familienversichert wären (also z.B. kein eigenes oder nur ein geringfügiges Einkommen haben). Der Gesamtzuschuss für die ganze Familie (Sie + Angehörige) ist aber ebenfalls auf den maximalen Arbeitgeberanteil zur GKV begrenzt.

Wie erhalte ich den Zuschuss?

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV wird normalerweise direkt mit Ihrem Gehalt ausgezahlt. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber dazu eine Bescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung über die Höhe Ihres zu zahlenden Beitrags vorlegen. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, wenn Sie in die PKV wechseln.

Vor- und Nachteile der PKV speziell für Angestellte

Neben den allgemeinen Vor- und Nachteilen gibt es für Angestellte spezifische Aspekte bei der Entscheidung für die PKV:

  • Vorteile:
    • Zugang zu oft besseren Leistungen (Chefarzt, Einbettzimmer, Top-Zahnersatz etc.).
    • Individuelle Tarifgestaltung nach persönlichen Bedürfnissen.
    • Leistungen sind vertraglich garantiert.
    • Finanzielle Entlastung durch den Arbeitgeberzuschuss, der die Kosten im Vergleich zur freiwilligen GKV (bei Einkommen über BBG) oft senkt.
    • Möglichkeit der Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
    • Oft besserer Service und schnellere Termine.
  • Nachteile/Risiken:
    • Notwendigkeit des Überschreitens der JAEG.
    • Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss (Risiko von Zuschlägen/Ausschlüssen).
    • Mögliche Beitragssteigerungen im Alter (Beitragsentwicklung), trotz Altersrückstellungen.
    • Kosten für jedes Familienmitglied.
    • Erschwerte Rückkehr in die GKV, insbesondere wenn das Einkommen wieder unter die JAEG fällt oder nach dem 55. Lebensjahr.
    • Verwaltungsaufwand durch Einreichen von Rechnungen (Kostenerstattungsprinzip).

Die Entscheidung erfordert eine sorgfältige Abwägung Ihrer Prioritäten (Leistung vs. Kosten/Sicherheit) und Ihrer beruflichen sowie privaten Zukunftsplanung.

Besondere Situationen für Angestellte in der PKV

Was passiert, wenn sich Ihre Lebensumstände als privatversicherter Angestellter ändern?

  • Jobwechsel:
    • Neues Gehalt über JAEG: Sie bleiben problemlos privat versichert.
    • Neues Gehalt unter JAEG: Sie werden wieder versicherungspflichtig in der GKV! Sie müssen in die GKV zurückkehren (Ausnahme: Befreiungsmöglichkeit unter sehr engen Voraussetzungen oder nach Vollendung des 55. Lebensjahres). Eine Anwartschaftsversicherung bei Ihrer PKV kann sinnvoll sein, um den Vertrag "ruhen" zu lassen und später ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufleben zu lassen.
  • Elternzeit:
    • Ohne Elterngeldbezug: Sie müssen Ihre PKV-Beiträge in der Regel voll selbst zahlen, der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Einige Tarife bieten Beitragsreduzierungen an.
    • Mit Elterngeldbezug: Der Arbeitgeberzuschuss entfällt meist ebenfalls. Es gelten die gleichen Regeln wie ohne Elterngeld, aber die Beiträge müssen aus dem Elterngeld bestritten werden.
    • Klären Sie die genauen Konditionen für Elternzeit unbedingt vorher mit Ihrer Versicherung!
  • Arbeitslosigkeit (ALG I):
    • Bei Bezug von Arbeitslosengeld I tritt in der Regel sofort Versicherungspflicht in der GKV ein. Sie müssen aus der PKV austreten.
    • Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur GKV.
    • Eine Anwartschaftsversicherung bei Ihrer PKV ist hier besonders wichtig, wenn Sie nach der Arbeitslosigkeit wieder über die JAEG kommen und zurück in die PKV möchten, ohne eine neue Gesundheitsprüfung und mit dem alten Eintrittsalter als Berechnungsgrundlage.
  • Kurzarbeit: Reduziertes Entgelt durch Kurzarbeit führt in der Regel nicht sofort zur Versicherungspflicht in der GKV, auch wenn die JAEG dadurch unterschritten wird. Der ursprüngliche Versicherungsstatus bleibt meist erhalten. Klären Sie Details im Zweifelsfall aber mit Ihrer Kasse/Versicherung.

Gerade bei Veränderungen im Berufsleben ist es wichtig, die Auswirkungen auf den Krankenversicherungsstatus und den Arbeitgeberzuschuss frühzeitig zu prüfen und ggf. Maßnahmen wie eine Anwartschaftsversicherung zu ergreifen.

Checkliste: PKV als Angestellter – Das sollten Sie prüfen

  • Liegt mein regelmäßiges Jahresbruttoentgelt sicher über der aktuellen JAEG (73.800 € in 2025)?
  • Ist mein Einkommen langfristig stabil oder sind Schwankungen wahrscheinlich?
  • Welche Leistungen sind mir persönlich wichtig (Arzt, Zahn, Klinik)?
  • Bin ich bereit, einen Teil der Kosten über eine Selbstbeteiligung zu tragen?
  • Wie ist meine familiäre Situation (Partner, Kinder)? Kann ich die Beiträge für alle tragen?
  • Wie ist mein aktueller Gesundheitszustand? Muss ich mit Risikozuschlägen rechnen?
  • Habe ich die langfristige Beitragsentwicklung bedacht?
  • Habe ich die Optionen für den Wechsel und die erschwerte Rückkehr in die GKV verstanden?
  • Habe ich Angebote verschiedener Anbieter über einen PKV Vergleich eingeholt?

Fazit: PKV für Angestellte – Eine attraktive Option für Besserverdienende mit Weitblick

Die Private Krankenversicherung ist für Angestellte eine attraktive Option, sofern ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Dank des Arbeitgeberzuschusses sind die Kosten oft konkurrenzfähig zur freiwilligen GKV, während die Leistungen in der Regel umfangreicher und individuell wählbar sind.

Allerdings sollten Angestellte die Entscheidung nicht leichtfertig treffen. Berücksichtigen Sie die langfristige Beitragsentwicklung, die Kosten für Familienangehörige und die erschwerte Rückkehrmöglichkeit in die GKV. Eine sorgfältige Prüfung der persönlichen Situation und ein detaillierter Tarifvergleich sind unerlässlich.

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