Krankentagegeld Höhe berechnen (KTG) 2025: Absicherung für Selbstständige & Angestellte

Ein längerer Krankheitsausfall kann schnell zu finanziellen Engpässen führen – insbesondere für Selbstständige und Freiberufler. Das Krankentagegeld (KTG) ist eine unverzichtbare Absicherung gegen diesen Verdienstausfall. Doch wie hoch sollte das KTG sein? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen 2025 detailliert, wie Sie die richtige Höhe für Ihr Krankentagegeld berechnen, welche Rolle die Karenzzeit spielt und warum diese Absicherung nicht nur für Selbstständige, sondern auch für gutverdienende Angestellte in der PKV relevant sein kann.

Was ist Krankentagegeld und wer braucht es dringend?

Das Krankentagegeld ist eine Lohnersatzleistung, die Sie erhalten, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind und kein Einkommen mehr erzielen können. Es wird pro Tag der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit gezahlt, beginnend nach Ablauf einer vereinbarten Wartezeit (Karenzzeit).

Besonders existenziell ist das Krankentagegeld für:

  • Selbstständige und Freiberufler: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch einen Arbeitgeber. Ohne KTG stehen sie bei längerer Krankheit komplett ohne Einkommen da, während private und geschäftliche Kosten weiterlaufen.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer: Auch sie haben oft keinen Anspruch auf die gesetzliche Lohnfortzahlung über 6 Wochen hinaus.

Aber auch für Angestellte kann KTG relevant sein:

  • Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die GKV Krankengeld. Dieses ist jedoch auf einen Höchstsatz begrenzt (ca. 70% des Bruttoeinkommens bis zur BBG). Liegt Ihr Nettoeinkommen deutlich über diesem GKV-Höchstkrankengeld, entsteht eine empfindliche Einkommenslücke, die durch ein zusätzliches privates Krankentagegeld (oft im Rahmen der PKV) geschlossen werden kann.

Generell gilt: Jeder, dessen Einkommen bei längerem Krankheitsausfall nicht anderweitig (z.B. durch gesetzliches Krankengeld, Ersparnisse) ausreichend gedeckt ist, sollte über eine KTG-Absicherung nachdenken.

Krankentagegeld in GKV und PKV im Vergleich

Die Absicherung des Verdienstausfalls funktioniert in beiden Systemen unterschiedlich:

  • GKV:
    • Angestellte erhalten nach 6 Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld (ca. 70% des Brutto bis BBG, max. ca. 116 € pro Tag 2024/2025 - prüfen!).
    • Selbstständige in der freiwilligen GKV erhalten nur dann Krankengeld (meist ebenfalls ab dem 43. Tag), wenn sie einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch abschließen. Dieser kostet einen höheren GKV-Beitrag. Die Höhe ist oft an die Bemessungsgrundlage gekoppelt und die Flexibilität bei der Karenzzeit ist gering.
  • PKV:
    • Krankentagegeld ist hier kein automatischer Bestandteil, sondern ein separater Tarifbaustein, der aktiv abgeschlossen werden muss (sehr empfehlenswert!).
    • Vorteil: Hohe Flexibilität. Sie können die Höhe des Tagessatzes und die Karenzzeit (ab wann gezahlt wird) individuell nach Ihrem Bedarf und Ihrer Risikobereitschaft wählen.
    • Tagessätze können oft höher vereinbart werden als das GKV-Krankengeld (bis zum Nettoeinkommen).
    • Kürzere Karenzzeiten (z.B. ab 15. oder 22. Tag) sind möglich, kosten aber mehr Beitrag.

Gerade für Selbstständige bietet das PKV Krankentagegeld oft die passgenauere und flexiblere Absicherung.

Die richtige Höhe des Krankentagegeldes berechnen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die wichtigste Frage ist: Wie viel Geld benötigen Sie pro Tag, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Die Berechnung der KTG-Höhe sollte sorgfältig erfolgen, um im Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein, aber auch keine unnötig hohen Beiträge zu zahlen.

1. Bedarfsanalyse: Kosten ermitteln

Stellen Sie alle monatlichen Ausgaben zusammen, die auch bei Krankheit weiterlaufen:

  • Private Lebenshaltungskosten: Miete/Kreditrate Haus, Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung), Lebensmittel, Versicherungen (private Haftpflicht, Hausrat etc.), Mobilität (Auto, ÖPNV), Telefon/Internet, private Altersvorsorge, Freizeit, Kinderbetreuung etc.
  • Laufende Geschäftskosten (für Selbstständige): Büromiete, Leasingraten, Kredite, Personalkosten (falls nicht anderweitig gedeckt), Versicherungen (Betriebshaftpflicht etc.), Software-Lizenzen, Marketingausgaben etc.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Auch diese müssen bei Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt werden!

Ziehen Sie davon ab: Eventuelle Einnahmen, die auch bei Krankheit weiterfließen (z.B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge).

Das Ergebnis ist Ihr monatlicher finanzieller Bedarf bei Arbeitsunfähigkeit.

2. Tagessatz ermitteln

Teilen Sie Ihren ermittelten monatlichen Bedarf durch 30, um den benötigten täglichen Krankentagegeld-Satz zu erhalten.

Beispielrechnung für einen Selbstständigen:

  • Private Kosten / Monat: 2.500 €
  • Geschäftliche Kosten / Monat: 1.500 €
  • PKV-Beitrag / Monat: 500 €
  • Gesamtbedarf / Monat: 4.500 €
  • Benötigter Tagessatz: 4.500 € / 30 Tage = 150 € / Tag

Dieser Selbstständige sollte also ein Krankentagegeld von mindestens 150 € pro Tag vereinbaren.

3. Berechnungsgrundlage und Obergrenzen prüfen

Die Versicherer begrenzen die Höhe des versicherbaren Krankentagegeldes. Übliche Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen (Gewinn nach Steuern bei Selbstständigen) der letzten 12 Monate vor Antragstellung oder vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

  • Das vereinbarte KTG darf dieses durchschnittliche Nettoeinkommen (umgerechnet auf den Tag) in der Regel nicht übersteigen (Bereicherungsverbot).
  • Weisen Sie Ihr Einkommen bei Antragstellung nach (z.B. durch Steuerbescheide).
  • Achtung bei schwankendem Einkommen: Kalkulieren Sie realistisch und passen Sie das KTG ggf. an, wenn sich Ihr Einkommen dauerhaft ändert.

4. Steuerliche Behandlung berücksichtigen

Das ausgezahlte Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist in Deutschland in der Regel steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es wird zur Ermittlung des Steuersatzes für Ihr restliches zu versteuerndes Einkommen (z.B. Einkünfte des Partners, Kapitaleinkünfte) herangezogen und kann diesen erhöhen.

Die Beiträge für das Krankentagegeld selbst sind normalerweise nicht steuerlich absetzbar (im Gegensatz zu den Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung).

Die Karenzzeit wählen: Wann soll das KTG fließen?

Die Karenzzeit ist die Wartezeit vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zum ersten Tag, an dem das Krankentagegeld gezahlt wird.

  • Mögliche Karenzzeiten: Üblich sind z.B. 15, 22, 29, 43, 92 oder sogar 183 Tage.
  • Auswirkung auf den Beitrag: Je länger die Karenzzeit, desto niedriger ist der Beitrag für das Krankentagegeld. Eine Karenzzeit ab dem 43. Tag ist deutlich günstiger als eine ab dem 15. Tag.
  • Ihre Wahl: Überlegen Sie, wie lange Sie einen Verdienstausfall aus eigenen finanziellen Rücklagen überbrücken können.
    • Selbstständige: Benötigen oft eine kürzere Karenzzeit (z.B. 22. oder 43. Tag), da keine Lohnfortzahlung besteht.
    • Angestellte (Zusatz-KTG): Können eine längere Karenzzeit wählen (z.B. ab 43. Tag), da sie zunächst 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten.

Wägen Sie die Kostenersparnis durch eine längere Karenzzeit gegen das Risiko ab, eine längere Zeit ohne Einkommensersatz überbrücken zu müssen.

Wichtige Klauseln & Fallstricke im KTG-Vertrag

Lesen Sie die Versicherungsbedingungen Ihres Krankentagegeld-Tarifs genau. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Leistungsdauer: Wie lange wird das KTG für dieselbe Krankheit gezahlt? Üblich ist "zeitlich unbegrenzt", solange Arbeitsunfähigkeit besteht.
  • Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit (BU): Das KTG leistet nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Stellt der Arzt eine dauerhafte Berufsunfähigkeit fest, endet die KTG-Zahlung in der Regel. Eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unerlässlich!
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Prüfen Sie, ob der Versicherer darauf verzichtet zu prüfen, ob Sie theoretisch noch eine andere Tätigkeit ausüben könnten (abstrakte Verweisung - eher selten bei KTG, aber prüfen).
  • Meldepflichten: Wann und wie müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit melden? Welche ärztlichen Nachweise sind erforderlich? Die Einhaltung dieser Pflichten ist wichtig für den Leistungsanspruch.
  • Geltungsbereich: Gilt der Schutz auch bei Krankheit während eines Auslandsaufenthalts?
  • Besonderheiten: Gibt es spezielle Regelungen für Schwangerschaft, Mutterschutz, psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen?

Ein guter Tarif zeichnet sich durch klare und faire Bedingungen aus.

Krankentagegeld für Angestellte in der PKV: Wann sinnvoll?

Auch wenn Angestellte 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach GKV-Krankengeld erhalten, kann ein zusätzliches privates KTG sinnvoll sein, wenn das Nettoeinkommen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Beispiel:

  • Nettoeinkommen: 4.500 € / Monat
  • Maximales GKV-Krankengeld (netto, geschätzt): ca. 2.800 € / Monat
  • Einkommenslücke: 1.700 € / Monat (ca. 57 € / Tag)

In diesem Fall könnte der Angestellte ein privates KTG von z.B. 60 € pro Tag abschließen (beginnend ab dem 43. Tag), um diese Lücke zu schließen und seinen Lebensstandard auch bei längerer Krankheit halten zu können.

Fazit: Krankentagegeld richtig berechnen und klug wählen

Das Krankentagegeld ist eine fundamentale Absicherung gegen Verdienstausfall bei Krankheit. Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ist ein ausreichend hoher KTG-Schutz existenziell. Aber auch gutverdienende Angestellte sollten prüfen, ob das gesetzliche Krankengeld ausreicht.

Nehmen Sie sich Zeit für die Berechnung der richtigen KTG-Höhe, indem Sie Ihre laufenden privaten und geschäftlichen Kosten analysieren. Wählen Sie die Karenzzeit passend zu Ihren finanziellen Reserven. Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Vertragsbedingungen verschiedener Anbieter.

Nutzen Sie unseren PKV Rechner, um Tarife zu finden, die passende Krankentagegeld-Optionen beinhalten, und sichern Sie sich für den Fall der Fälle optimal ab!

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